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Hinweis zur Vorlage: Dieser Text ist ein Entwurf für Mandatsbedingungen im Fernabsatz. Er ist bewusst verbraucherfreundlich und konservativ gehalten, ersetzt aber keine individuelle berufsrechtliche Prüfung. Insbesondere die Haftungsbeschränkung in Punkt 8 und die Gerichtsstandsklausel in Punkt 11 sind vor Livegang anhand von RAO, KSchG und der aktuellen Rechtsprechung zu verifizieren.

Mandatsbedingungen

Für das Produkt „Anwaltliches Aufforderungsschreiben" der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Namor Trixi (im Folgenden „die Kanzlei"), angeboten unter der Marke REGELRECHT.

1. Wer hier wem gegenübersteht

Vertragspartnerin ist ausschließlich die Kanzlei. Es handelt sich um ein Mandatsverhältnis mit einer in der Liste der Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwält:in — nicht um eine bloße Schriftstückerstellung durch einen Dienstleister. Für die Berufsausübung gelten RAO, RL-BA 2015, DSt und RATG.

2. Zustandekommen des Mandats

Die Darstellung auf der Website ist eine Einladung zur Anfrage, kein bindendes Angebot. Das Mandat kommt zustande, wenn Sie den Auftrag erteilen und die Kanzlei ihn annimmt. Die Kanzlei ist berechtigt, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen — insbesondere bei Interessenkollision, bei Aussichtslosigkeit oder wenn der Fall nicht in das unter Punkt 3 beschriebene Leistungsbild fällt. Ein bereits geleistetes Honorar wird in diesem Fall vollständig rückerstattet.

3. Leistungsumfang

Geschuldet wird ein Bemühen um bestmögliche Interessenvertretung, nicht ein bestimmter Erfolg. Umfasst sind:

Nicht umfasst sind insbesondere: weitere Schreiben, Verhandlungen mit der Gegenseite, Vergleichsabschluss, Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren, Klage, Exekution, Vertretung vor Behörden, Gerichts- und Eingabegebühren, Auslagen über den Versand hinaus, Übersetzungen sowie Auslandszustellungen. Für all das erhalten Sie auf Wunsch vorab ein gesondertes, beziffertes Angebot.

4. Ihre Mitwirkung

Die Qualität des Schreibens hängt unmittelbar an der Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Sie sichern zu, den Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig darzustellen, die relevanten Unterlagen bereitzustellen und die Kanzlei unverzüglich über Änderungen zu informieren — insbesondere über Zahlungen der Gegenseite, laufende Verfahren oder eine bereits bestehende anwaltliche Vertretung in derselben Sache.

Die Kanzlei prüft die Echtheit übermittelter Unterlagen nicht und ist zu eigenen Nachforschungen nicht verpflichtet.

5. Fristen

Der Entwurf wird innerhalb von 72 Stunden ab Vorliegen sämtlicher erforderlicher Angaben und Unterlagen zur Freigabe übermittelt; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage bleiben unberücksichtigt. Der Versand erfolgt am nächsten Werktag nach Ihrer Freigabe. Bei besonderer Dringlichkeit weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin.

Wichtig: Ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben unterbricht die Verjährung nicht. Wo Verjährungs- oder Verfallsfristen knapp sind, weist die Kanzlei darauf hin; die Entscheidung über weitergehende Schritte liegt bei Ihnen.

6. Honorar

Vereinbart wird ein Pauschalhonorar von € 189,00 inklusive 20 % Umsatzsteuer (netto € 157,50). Es tritt an die Stelle einer Abrechnung nach RATG oder nach Zeitaufwand und deckt den in Punkt 3 beschriebenen Leistungsumfang samt Versandkosten für ein Einschreiben mit Rückschein innerhalb Österreichs ab.

Das Honorar ist bei Beauftragung fällig. Ein Erfolgshonorar in Form einer Beteiligung am erzielten Betrag (pactum de quota litis) wird nicht vereinbart; eine solche Vereinbarung wäre nach § 879 Abs 2 Z 2 ABGB nichtig.

Ob die Gegenseite die Kosten dieses Schreibens als Betreibungskosten zu ersetzen hat (§ 1333 Abs 2 ABGB; zwischen Unternehmen zusätzlich die Pauschale nach § 458 UGB), hängt vom Einzelfall ab und wird nicht zugesagt.

7. Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen

Sind Sie Verbraucher:in im Sinne des KSchG und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, gilt:

Rücktrittsbelehrung

Sie können binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurücktreten. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, genügt eine eindeutige Erklärung — etwa per E-Mail an [kanzlei@regelrecht.at] oder per Brief an [Kanzleianschrift]. Sie können dafür das unten stehende Muster verwenden, müssen es aber nicht. Zur Wahrung der Frist reicht es, dass Sie die Erklärung vor Fristablauf absenden.

Folgen des Rücktritts: Die Kanzlei erstattet Ihnen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Erklärung, alle erhaltenen Zahlungen zurück — mit demselben Zahlungsmittel, das Sie verwendet haben, ohne gesonderte Entgelte.

Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Rücktrittsrechts

Soll die Kanzlei bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist tätig werden — was bei laufenden Fristen meist gewünscht ist —, benötigt sie Ihr ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Beginn sowie Ihre Kenntnisnahme, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung verlieren (§ 10 und § 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Beides wird im Bestellvorgang gesondert abgefragt und Ihnen bestätigt.

Treten Sie zurück, nachdem die Kanzlei mit Ihrem Verlangen begonnen hat, die Leistung aber noch nicht vollständig erbracht ist, schulden Sie ein dem bis dahin geleisteten Anteil entsprechendes anteiliges Entgelt (§ 16 FAGG).

Muster-Rücktrittsformular

An: Rechtsanwaltskanzlei Mag. Namor Trixi, [Anschrift], [E-Mail] Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück: Anwaltliches Aufforderungsschreiben (REGELRECHT.) Bestellt am: ______________ Auftragsnummer: ______________ Name: ______________________________________________ Anschrift: __________________________________________ Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________

8. Haftung

Die Kanzlei haftet nach den allgemeinen Regeln für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, mit der Höhe der jeweils aufrechten Berufshaftpflichtversicherungssumme begrenzt; diese beträgt mindestens den nach § 21a RAO vorgeschriebenen Betrag. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Beschränkung nur insoweit, als sie nach dem KSchG zulässig ist; die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

Keine Haftung besteht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben, für das Verhalten der Gegenseite, für Zustellverzögerungen des Postdienstleisters sowie dafür, dass ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis eintritt.

9. Verschwiegenheit und Interessenkollision

Die Kanzlei unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 Abs 2 RAO. Vor Annahme eines Mandats wird geprüft, ob eine Interessenkollision vorliegt. Ergibt sich eine solche später, legt die Kanzlei das Mandat zurück und erstattet ein bereits geleistetes Honorar anteilig.

10. Beendigung

Das Mandat kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Die Kanzlei wird dabei so vorgehen, dass Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher:innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bleiben die Zuständigkeitsregelungen des § 14 KSchG unberührt; im Übrigen wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt die zum Zeitpunkt der Beauftragung veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen; sie wird Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

Fassung: [Monat Jahr]