Die Kaution ist nicht da
Wohnung übergeben, Protokoll ohne Mängel — und seit Monaten hören Sie nichts. Die Kaution gehört unverzüglich zurück, samt Zinsen.
§ 16b MRGEin anwaltliches Aufforderungsschreiben, zugeschnitten auf österreichisches Recht — von unserer Kanzlei geprüft, unterfertigt und per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.
Anwaltshonorare rechnen in Österreich üblicherweise nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz oder nach Stunden ab. Für diese eine, klar abgegrenzte Leistung vereinbaren wir stattdessen ein Pauschalhonorar — schriftlich, bevor wir anfangen.
Ob offenes Geld, eine Hausverwaltung auf Tauchstation oder jemand, der Ihren Ruf beschädigt: Die meisten geben auf, weil der nächste Schritt zu groß wirkt. Er ist es nicht.
Wohnung übergeben, Protokoll ohne Mängel — und seit Monaten hören Sie nichts. Die Kaution gehört unverzüglich zurück, samt Zinsen.
§ 16b MRGGeliefert, Rechnung gelegt, dreimal freundlich erinnert. Jetzt: Funkstille. Zwischen Unternehmen läuft der Verzug längst — und er kostet.
§ 456 UGBEin Stern und eine Behauptung, die schlicht falsch ist. Unwahre Tatsachenbehauptungen, die Ihren Kredit schädigen, müssen Sie nicht hinnehmen.
§ 1330 ABGBAnzahlung überwiesen, halbe Baustelle, kein Rückruf. Für Mängel und Nichterfüllung gibt es Fristen — und die laufen.
§§ 918, 922 ff ABGBGeliehen und nicht zurückgegeben. Beschädigt und niemand fühlt sich zuständig. Schadenersatz ist kein Gefallen, den man erbittet.
§ 1295 ABGBDienstverhältnis beendet, Endabrechnung offen, Überstunden „schauen wir uns an". Achtung: Kollektivverträge kennen kurze Verfallsfristen.
AngG · Kollektivvertrag„Sie brauchen keinen Prozess.
Sie brauchen ein Kuvert, das man nicht wegklicken kann."
Die meisten Streitigkeiten sind erledigt, bevor je ein Gericht davon erfährt. Oft genügt ein Schreiben, das erkennbar aus einer Kanzlei kommt.
Schreiben beauftragenKeine Termine, kein Warteraum, kein Juristendeutsch. Sie schildern, was war — den Rest übernehmen wir.
Ein paar Fragen in normalem Deutsch, dazu laden Sie hoch, was Sie haben: Rechnung, Vertrag, Übergabeprotokoll, Chatverlauf, Fotos.
Dauer: rund 5 MinutenDie Kanzlei prüft Anspruchsgrundlage, Betrag, Zinsen und Verjährung und verfasst das Schreiben. Sie bekommen den Entwurf zur Freigabe.
Entwurf binnen 72 StundenUnterfertigt, auf Kanzleipapier, per Einschreiben mit Rückschein. Sie behalten Kopie und Zustellnachweis — beides zählt, falls es weitergeht.
Versand am nächsten WerktagEin anwaltliches Aufforderungsschreiben ändert die Lage nicht durch Lautstärke, sondern durch Rechtsfolgen. Vier davon treten in Österreich sofort ein.
Rechtsanwält:innen unterliegen der Rechtsanwaltsordnung, der Verschwiegenheitspflicht und der Disziplinargewalt der Kammer. Wer dieses Kuvert öffnet, weiß sofort: Hier schreibt keine Vorlage aus dem Internet. RAO
Mit der Mahnung tritt Verzug ein. Ab dann laufen Verzugszinsen: 4 % p. a. im allgemeinen Zivilrecht, zwischen Unternehmen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Jeder Tag Ignorieren wird teurer. § 1334 ABGB § 1000 ABGB § 456 UGB
Notwendige Kosten einer zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung sind ersatzfähig, soweit sie in angemessenem Verhältnis zur Forderung stehen — die Kosten eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens fallen in der Regel darunter. Zwischen Unternehmen kommen pauschal € 40 dazu. § 1333 Abs 2 ABGB § 458 UGB
Geldforderungen bis € 75.000 laufen in Österreich über das gerichtliche Mahnverfahren, bis € 15.000 vor dem Bezirksgericht. Ein dokumentiertes Schreiben mit Rückschein ist der saubere erste Schritt dorthin — und ein Argument bei den Kosten. § 244 ZPO
„Wir schauen uns das an" ist keine Antwort auf eine Frist mit Datum. Ein Aufforderungsschreiben verschiebt die Sache von „irgendwann" auf „bis zum 14. Oktober" — und zwingt die Gegenseite, sich zu erklären.
Ein Mahnschreiben unterbricht die Verjährung nicht. Das tut nur die Klage. Viele Forderungen verjähren in drei Jahren, Gewährleistungsfristen sind noch kürzer. Deshalb prüfen wir bei jedem Auftrag zuerst, wie viel Zeit Ihnen bleibt. § 1486 ABGB § 1489 ABGB
„Die meisten Akten auf meinem Tisch sind keine Rechtsfragen. Es sind Kommunikationsfragen — bis jemand einen Briefkopf verwendet, den man nicht ignorieren kann."
Mag. Namor Trixi
Rechtsanwält:in · Kanzleileitung, REGELRECHT.
In Österreich darf nicht jede:r für andere rechtliche Schreiben verfassen. Wer das berufsmäßig ohne Berechtigung tut, betreibt Winkelschreiberei — Verwaltungsstrafen bis € 16.000 nach § 57 RAO. Genau deshalb gibt es REGELRECHT. nur in der Form, in der es hier zulässig ist: als Leistung einer eingetragenen Rechtsanwaltskanzlei.
Vorsicht bei „Legal-Tech ohne Anwalt".
Anbieter, die Ihnen in Österreich rechtliche Schreiben verkaufen, ohne selbst Kanzlei zu sein, dürfen das schlicht nicht.
Für Sie heißt das: keine Verschwiegenheitspflicht, keine Berufshaftpflicht, keine Kammeraufsicht — und ein Schreiben,
das genau so viel Gewicht hat wie Ihre eigene E-Mail.
Passt Ihr Anliegen nach unserer Prüfung nicht zu diesem Angebot, lehnen wir das Mandat ab und erstatten das Honorar vollständig.
Kund:innen und Auftraggeber, die nicht zahlen.
§ 1486 ABGB · § 456 UGBKaution, Erhaltungspflichten, unzulässiges Betreten.
MRG · ABGBVereinbart, unterschrieben — und nicht gehalten.
§§ 918 ff ABGBUnwahre Behauptungen, die Ruf und Geschäft schaden.
§ 1330 ABGBMängel an Werk oder Ware, Verbesserung, Preisminderung.
§§ 922 ff ABGB · VGGBelästigung, unbefugte Nutzung von Fotos, Texten, Daten.
§ 16 ABGB · UrhGBeschädigte, verlorene oder nicht zurückgegebene Sachen.
§§ 1295 ff ABGBLohn, Überstunden, Sonderzahlungen, Endabrechnung.
AngG · KollektivvertragWir vereinbaren ein Pauschalhonorar für eine klar abgegrenzte Leistung. Es tritt an die Stelle der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz oder nach Stundensätzen.
| Pauschalhonorar gesamt | € 189,00 |
|---|---|
| davon 20 % USt. | € 31,50 |
| Nettohonorar | € 157,50 |
| Einschreiben + Rückschein | inkludiert |
Nicht inkludiert: ein zweites Schreiben, Vertretung im Mahnverfahren, Klage, Exekution, Gerichtsgebühren sowie Barauslagen über den Versand hinaus. Wollen Sie weitergehen, bekommen Sie vorher ein eigenes, beziffertes Angebot.
Ein Erfolgshonorar als Anteil am erstrittenen Betrag (pactum de quota litis) ist in Österreich nichtig (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB). Wir bieten so etwas deshalb nicht an — auch nicht auf Wunsch.
Sie beauftragen uns online, also im Fernabsatz. Als Verbraucher:in können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss.
Wollen Sie, dass wir sofort beginnen — was bei laufenden Fristen meist sinnvoll ist —, brauchen wir Ihr ausdrückliches Verlangen und Ihre Kenntnisnahme, dass das Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt (§ 10 und § 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Treten Sie davor zurück, verrechnen wir nur den bis dahin geleisteten Anteil.
Rechtsschutzversicherung: Sie erhalten eine ordentliche Honorarnote, die Sie einreichen können. Ob gedeckt wird, entscheidet Ihre Versicherung — fragen Sie vorher eine Deckungszusage an. Wir unterstützen Sie dabei.
Kosten der Gegenseite: Ist die Gegenseite in Verzug, können die Kosten des Schreibens als Betreibungskosten ersatzfähig sein (§ 1333 Abs 2 ABGB). Eine Garantie dafür gibt es nicht — die Angemessenheit beurteilt im Streitfall das Gericht.
Ja. REGELRECHT. ist das Online-Angebot einer in der Liste der Rechtsanwaltskammer eingetragenen Kanzlei. Ihr Fall wird anwaltlich geprüft, das Schreiben persönlich unterfertigt und von der Kanzlei versendet. Mit der Beauftragung entsteht ein Mandatsverhältnis samt Verschwiegenheitspflicht (§ 9 RAO) und Berufshaftpflichtversicherung (§ 21a RAO).
Das ist keine Marketingaussage, sondern die einzig zulässige Konstruktion: Anbieter ohne Anwaltsberechtigung dürfen in Österreich nicht berufsmäßig rechtliche Schreiben für Dritte verfassen.
Nein — und wer Ihnen das verspricht, sollte Sie stutzig machen. Anwaltliche Werbung muss in Österreich wahr und sachlich sein; Erfolgszusagen sind weder seriös noch berufsrechtlich zulässig.
Zugesagt ist, was wir in der Hand haben: anwaltliche Prüfung Ihres Falls, ein individuell verfasstes und unterfertigtes Schreiben, nachweisliche Zustellung per Einschreiben mit Rückschein, ein fixer Preis und eine klare Empfehlung, was danach sinnvoll ist.
Selbstverständlich dürfen Sie das, und manchmal genügt es auch. Der Unterschied ist die Wirkung: Ihre E-Mail ist eine Mahnung unter zwei Parteien. Ein Kanzleischreiben signalisiert, dass der Anspruch geprüft wurde und der nächste Schritt vorbereitet ist.
Dazu kommt ein handfester Punkt: Kosten einer zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung können nach § 1333 Abs 2 ABGB ersatzfähig sein. Ihre eigene Mahnung ist das in der Regel nicht.
Nach Beauftragung und vollständigen Unterlagen liegt der Entwurf binnen 72 Stunden bei Ihnen zur Freigabe. Nach Ihrer Freigabe geht das Schreiben am nächsten Werktag als Einschreiben mit Rückschein hinaus.
Das ist oft die wichtigste Frage — und der Grund, warum wir sie bei jedem Auftrag zuerst beantworten. Forderungen aus Lieferungen, Arbeiten und Dienstleistungen verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 1486 ABGB), Schadenersatzansprüche ebenfalls in drei Jahren ab Kenntnis (§ 1489 ABGB). Gewährleistungsfristen sind kürzer, Verfallsfristen in Kollektivverträgen mitunter drastisch kurz.
Wichtig: Ein Aufforderungsschreiben unterbricht die Verjährung nicht. Wenn die Frist knapp wird, sagen wir Ihnen das deutlich — auch wenn die Antwort dann lautet, dass eine Klage der schnellere Weg ist.
Dann haben Sie eine dokumentierte, nachweislich zugestellte Aufforderung — die Grundlage für den nächsten Schritt. Geldforderungen bis € 75.000 laufen über das gerichtliche Mahnverfahren; bis € 15.000 ist das Bezirksgericht zuständig. Vor dem Bezirksgericht besteht ab € 5.000 Streitwert Anwaltspflicht.
Wir sagen Ihnen offen, was dieser Schritt kostet und ob er sich bei Ihrem Betrag rechnet. Manchmal lautet die ehrliche Antwort: eher nicht.
Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO — sie geht über die DSGVO hinaus und gilt zeitlich unbegrenzt. Verarbeitet wird ausschließlich, was zur Bearbeitung Ihres Falls nötig ist.
Diese Website setzt keine Cookies, bindet keine Analyse- oder Werbedienste ein und lädt keine externen Schriftarten. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
REGELRECHT. ist auf ein einziges Produkt zugeschnitten: das außergerichtliche Aufforderungsschreiben in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Nicht angeboten werden Strafverteidigung, Obsorge- und Scheidungsverfahren, Asyl- und Fremdenrecht, Insolvenzverfahren sowie laufende Gerichtsverfahren, in denen Sie bereits vertreten sind.
Passt Ihr Fall nicht, lehnen wir das Mandat ab und erstatten das Honorar vollständig. Wo möglich, nennen wir Ihnen die richtige Anlaufstelle, etwa Arbeiterkammer, Mietervereinigung oder die zuständige Schlichtungsstelle.
Anwaltlich geprüft. Auf Ihren Fall und auf österreichisches Recht zugeschnitten. € 189 pauschal, inkl. USt.
Fall starten — € 189