Österreichische Rechtsanwaltskanzlei · Wien

Erst wird vertröstet.
Dann kommt Post vom Anwalt.

Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, zugeschnitten auf österreichisches Recht — von unserer Kanzlei geprüft, unterfertigt und per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.

Echte Kanzlei, kein Vorlagenshop Einschreiben + Rückschein inklusive Pauschalhonorar, keine Stundensätze
Muster eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens mit Briefkopf der Kanzlei, hervorgehobener Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zustellung, Unterschrift, Kanzleistempel sowie Einschreiben-Aufkleber und Rückschein.
72 Stunden bis der Entwurf zur Freigabe bei Ihnen liegt.
€ 189
Pauschalhonorar inkl. 20 % USt.
Statt Stundensätzen von üblicherweise € 150–400 netto.
72h
bis zum Entwurf —
nach vollständigen Unterlagen.
9,2%-Pkt.
gesetzlicher Verzugszinssatz zwischen Unternehmen über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB).
100%
anwaltlich geprüft und persönlich unterfertigt. Kein Textbaustein-Versand.
Was Sie bekommen

Ein Preis. Vorher bekannt.
Keine Überraschung nachher.

Anwaltshonorare rechnen in Österreich üblicherweise nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz oder nach Stunden ab. Für diese eine, klar abgegrenzte Leistung vereinbaren wir stattdessen ein Pauschalhonorar — schriftlich, bevor wir anfangen.

  • Rechtliche Beurteilung Ihres Falls durch die Kanzlei — nach österreichischem Recht, nicht nach einer amerikanischen Vorlage.
  • Individuelles Schreiben mit Sachverhalt, Anspruchsgrundlage, konkretem Betrag und Frist mit Datum.
  • Versand durch die Kanzlei per Einschreiben mit Rückschein — Sie bekommen Kopie und Zustellnachweis.
Aufforderungsschreiben
€ 189 einmalig · inkl. 20 % USt.
(€ 157,50 netto)
  • Prüfung von Anspruch, Frist und Verjährung
  • Schreiben auf Ihren Sachverhalt zugeschnitten
  • Zitierte Rechtsgrundlagen statt Floskeln
  • Einschreiben mit Rückschein inklusive
  • Bezifferte Verzugszinsen und Betreibungskosten
  • Klare Empfehlung, was danach sinnvoll ist
Jedes Schreiben wird von einer eingetragenen Rechtsanwält:in geprüft und unterfertigt. Es entsteht ein Mandatsverhältnis mit voller Verschwiegenheitspflicht (§ 9 RAO).
Kommt Ihnen bekannt vor?

Sie sind im Recht. Nur merkt das gerade niemand außer Ihnen.

Ob offenes Geld, eine Hausverwaltung auf Tauchstation oder jemand, der Ihren Ruf beschädigt: Die meisten geben auf, weil der nächste Schritt zu groß wirkt. Er ist es nicht.

Die Kaution ist nicht da

Wohnung übergeben, Protokoll ohne Mängel — und seit Monaten hören Sie nichts. Die Kaution gehört unverzüglich zurück, samt Zinsen.

§ 16b MRG

Der Kunde antwortet nicht mehr

Geliefert, Rechnung gelegt, dreimal freundlich erinnert. Jetzt: Funkstille. Zwischen Unternehmen läuft der Verzug längst — und er kostet.

§ 456 UGB

Eine Bewertung, die nicht stimmt

Ein Stern und eine Behauptung, die schlicht falsch ist. Unwahre Tatsachenbehauptungen, die Ihren Kredit schädigen, müssen Sie nicht hinnehmen.

§ 1330 ABGB

Der Handwerker hat kassiert

Anzahlung überwiesen, halbe Baustelle, kein Rückruf. Für Mängel und Nichterfüllung gibt es Fristen — und die laufen.

§§ 918, 922 ff ABGB

Ihre Sachen sind weg oder kaputt

Geliehen und nicht zurückgegeben. Beschädigt und niemand fühlt sich zuständig. Schadenersatz ist kein Gefallen, den man erbittet.

§ 1295 ABGB

Der letzte Lohn fehlt

Dienstverhältnis beendet, Endabrechnung offen, Überstunden „schauen wir uns an". Achtung: Kollektivverträge kennen kurze Verfallsfristen.

AngG · Kollektivvertrag
„Sie brauchen keinen Prozess.
Sie brauchen ein Kuvert, das man nicht wegklicken kann."

Die meisten Streitigkeiten sind erledigt, bevor je ein Gericht davon erfährt. Oft genügt ein Schreiben, das erkennbar aus einer Kanzlei kommt.

Schreiben beauftragen
So läuft's

Drei Schritte. Fertig.

Keine Termine, kein Warteraum, kein Juristendeutsch. Sie schildern, was war — den Rest übernehmen wir.

Schritt eins

Sie schildern den Fall

Ein paar Fragen in normalem Deutsch, dazu laden Sie hoch, was Sie haben: Rechnung, Vertrag, Übergabeprotokoll, Chatverlauf, Fotos.

Dauer: rund 5 Minuten
Schritt zwei

Wir prüfen und verfassen

Die Kanzlei prüft Anspruchsgrundlage, Betrag, Zinsen und Verjährung und verfasst das Schreiben. Sie bekommen den Entwurf zur Freigabe.

Entwurf binnen 72 Stunden
Schritt drei

Wir schicken es weg

Unterfertigt, auf Kanzleipapier, per Einschreiben mit Rückschein. Sie behalten Kopie und Zustellnachweis — beides zählt, falls es weitergeht.

Versand am nächsten Werktag
Warum das funktioniert

Eine E-Mail kann man ignorieren.
Ein Rückschein nicht.

Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben ändert die Lage nicht durch Lautstärke, sondern durch Rechtsfolgen. Vier davon treten in Österreich sofort ein.

Es kommt aus einer Kanzlei — und das heißt in Österreich etwas

Rechtsanwält:innen unterliegen der Rechtsanwaltsordnung, der Verschwiegenheitspflicht und der Disziplinargewalt der Kammer. Wer dieses Kuvert öffnet, weiß sofort: Hier schreibt keine Vorlage aus dem Internet. RAO

Es setzt den Verzug — und damit die Zinsuhr

Mit der Mahnung tritt Verzug ein. Ab dann laufen Verzugszinsen: 4 % p. a. im allgemeinen Zivilrecht, zwischen Unternehmen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Jeder Tag Ignorieren wird teurer. § 1334 ABGB § 1000 ABGB § 456 UGB

Es kann sich die Gegenseite kosten lassen

Notwendige Kosten einer zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung sind ersatzfähig, soweit sie in angemessenem Verhältnis zur Forderung stehen — die Kosten eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens fallen in der Regel darunter. Zwischen Unternehmen kommen pauschal € 40 dazu. § 1333 Abs 2 ABGB § 458 UGB

Es baut Ihre Akte für den Fall der Fälle

Geldforderungen bis € 75.000 laufen in Österreich über das gerichtliche Mahnverfahren, bis € 15.000 vor dem Bezirksgericht. Ein dokumentiertes Schreiben mit Rückschein ist der saubere erste Schritt dorthin — und ein Argument bei den Kosten. § 244 ZPO

Es erzwingt eine Entscheidung

„Wir schauen uns das an" ist keine Antwort auf eine Frist mit Datum. Ein Aufforderungsschreiben verschiebt die Sache von „irgendwann" auf „bis zum 14. Oktober" — und zwingt die Gegenseite, sich zu erklären.

Und was es nicht tut — sagen wir Ihnen auch

Ein Mahnschreiben unterbricht die Verjährung nicht. Das tut nur die Klage. Viele Forderungen verjähren in drei Jahren, Gewährleistungsfristen sind noch kürzer. Deshalb prüfen wir bei jedem Auftrag zuerst, wie viel Zeit Ihnen bleibt. § 1486 ABGB § 1489 ABGB

„Die meisten Akten auf meinem Tisch sind keine Rechtsfragen. Es sind Kommunikationsfragen — bis jemand einen Briefkopf verwendet, den man nicht ignorieren kann."

Mag. Namor Trixi

Rechtsanwält:in · Kanzleileitung, REGELRECHT.

Graviertes Messingschild neben einem Wiener Altbau-Portal: Mag. Namor Trixi, Rechtsanwält:in, REGELRECHT., 1010 Wien.
Eingetragen in der Liste Rechtsanwaltskammer Wien
Die Kanzlei

Keine Vorlagenfabrik.
Eine Rechtsanwaltskanzlei.

In Österreich darf nicht jede:r für andere rechtliche Schreiben verfassen. Wer das berufsmäßig ohne Berechtigung tut, betreibt Winkelschreiberei — Verwaltungsstrafen bis € 16.000 nach § 57 RAO. Genau deshalb gibt es REGELRECHT. nur in der Form, in der es hier zulässig ist: als Leistung einer eingetragenen Rechtsanwaltskanzlei.

  • Ihr Fall wird von Mag. Namor Trixi geprüft; das Schreiben wird persönlich unterfertigt.
  • Es entsteht ein echtes Mandatsverhältnis — mit anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO.
  • Vor Annahme prüfen wir eine mögliche Interessenkollision. Passt es nicht, sagen wir ab.
  • Aufrechte Berufshaftpflichtversicherung nach § 21a RAO und Eintragung in der Liste der Rechtsanwaltskammer.

Vorsicht bei „Legal-Tech ohne Anwalt".
Anbieter, die Ihnen in Österreich rechtliche Schreiben verkaufen, ohne selbst Kanzlei zu sein, dürfen das schlicht nicht. Für Sie heißt das: keine Verschwiegenheitspflicht, keine Berufshaftpflicht, keine Kammeraufsicht — und ein Schreiben, das genau so viel Gewicht hat wie Ihre eigene E-Mail.

Was wir abdecken

Zivilrechtliche Ansprüche,
die man Ihnen schuldet.

Passt Ihr Anliegen nach unserer Prüfung nicht zu diesem Angebot, lehnen wir das Mandat ab und erstatten das Honorar vollständig.

Offene Rechnungen

Kund:innen und Auftraggeber, die nicht zahlen.

§ 1486 ABGB · § 456 UGB

Miete & Kaution

Kaution, Erhaltungspflichten, unzulässiges Betreten.

MRG · ABGB

Vertragsbruch

Vereinbart, unterschrieben — und nicht gehalten.

§§ 918 ff ABGB

Falsche Bewertungen

Unwahre Behauptungen, die Ruf und Geschäft schaden.

§ 1330 ABGB

Gewährleistung

Mängel an Werk oder Ware, Verbesserung, Preisminderung.

§§ 922 ff ABGB · VGG

Unterlassung

Belästigung, unbefugte Nutzung von Fotos, Texten, Daten.

§ 16 ABGB · UrhG

Schadenersatz

Beschädigte, verlorene oder nicht zurückgegebene Sachen.

§§ 1295 ff ABGB

Offenes Entgelt

Lohn, Überstunden, Sonderzahlungen, Endabrechnung.

AngG · Kollektivvertrag
Honorar & Ihre Rechte

Das Kleingedruckte,
in normaler Schriftgröße.

Was € 189 abdecken — und was nicht

Wir vereinbaren ein Pauschalhonorar für eine klar abgegrenzte Leistung. Es tritt an die Stelle der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz oder nach Stundensätzen.

Pauschalhonorar gesamt€ 189,00
davon 20 % USt.€ 31,50
Nettohonorar€ 157,50
Einschreiben + Rückscheininkludiert

Nicht inkludiert: ein zweites Schreiben, Vertretung im Mahnverfahren, Klage, Exekution, Gerichtsgebühren sowie Barauslagen über den Versand hinaus. Wollen Sie weitergehen, bekommen Sie vorher ein eigenes, beziffertes Angebot.

Ein Erfolgshonorar als Anteil am erstrittenen Betrag (pactum de quota litis) ist in Österreich nichtig (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB). Wir bieten so etwas deshalb nicht an — auch nicht auf Wunsch.

Ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht

Sie beauftragen uns online, also im Fernabsatz. Als Verbraucher:in können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Wollen Sie, dass wir sofort beginnen — was bei laufenden Fristen meist sinnvoll ist —, brauchen wir Ihr ausdrückliches Verlangen und Ihre Kenntnisnahme, dass das Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt (§ 10 und § 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Treten Sie davor zurück, verrechnen wir nur den bis dahin geleisteten Anteil.

Rechtsschutzversicherung: Sie erhalten eine ordentliche Honorarnote, die Sie einreichen können. Ob gedeckt wird, entscheidet Ihre Versicherung — fragen Sie vorher eine Deckungszusage an. Wir unterstützen Sie dabei.

Kosten der Gegenseite: Ist die Gegenseite in Verzug, können die Kosten des Schreibens als Betreibungskosten ersatzfähig sein (§ 1333 Abs 2 ABGB). Eine Garantie dafür gibt es nicht — die Angemessenheit beurteilt im Streitfall das Gericht.

Häufige Fragen

Sie fragen sich vermutlich …

Ist das wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei?

Ja. REGELRECHT. ist das Online-Angebot einer in der Liste der Rechtsanwaltskammer eingetragenen Kanzlei. Ihr Fall wird anwaltlich geprüft, das Schreiben persönlich unterfertigt und von der Kanzlei versendet. Mit der Beauftragung entsteht ein Mandatsverhältnis samt Verschwiegenheitspflicht (§ 9 RAO) und Berufshaftpflichtversicherung (§ 21a RAO).

Das ist keine Marketingaussage, sondern die einzig zulässige Konstruktion: Anbieter ohne Anwaltsberechtigung dürfen in Österreich nicht berufsmäßig rechtliche Schreiben für Dritte verfassen.

Bekomme ich eine Garantie, dass gezahlt wird?

Nein — und wer Ihnen das verspricht, sollte Sie stutzig machen. Anwaltliche Werbung muss in Österreich wahr und sachlich sein; Erfolgszusagen sind weder seriös noch berufsrechtlich zulässig.

Zugesagt ist, was wir in der Hand haben: anwaltliche Prüfung Ihres Falls, ein individuell verfasstes und unterfertigtes Schreiben, nachweisliche Zustellung per Einschreiben mit Rückschein, ein fixer Preis und eine klare Empfehlung, was danach sinnvoll ist.

Kann ich so ein Schreiben nicht selbst aufsetzen?

Selbstverständlich dürfen Sie das, und manchmal genügt es auch. Der Unterschied ist die Wirkung: Ihre E-Mail ist eine Mahnung unter zwei Parteien. Ein Kanzleischreiben signalisiert, dass der Anspruch geprüft wurde und der nächste Schritt vorbereitet ist.

Dazu kommt ein handfester Punkt: Kosten einer zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung können nach § 1333 Abs 2 ABGB ersatzfähig sein. Ihre eigene Mahnung ist das in der Regel nicht.

Wie schnell geht das?

Nach Beauftragung und vollständigen Unterlagen liegt der Entwurf binnen 72 Stunden bei Ihnen zur Freigabe. Nach Ihrer Freigabe geht das Schreiben am nächsten Werktag als Einschreiben mit Rückschein hinaus.

Wie lange habe ich überhaupt noch Zeit?

Das ist oft die wichtigste Frage — und der Grund, warum wir sie bei jedem Auftrag zuerst beantworten. Forderungen aus Lieferungen, Arbeiten und Dienstleistungen verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 1486 ABGB), Schadenersatzansprüche ebenfalls in drei Jahren ab Kenntnis (§ 1489 ABGB). Gewährleistungsfristen sind kürzer, Verfallsfristen in Kollektivverträgen mitunter drastisch kurz.

Wichtig: Ein Aufforderungsschreiben unterbricht die Verjährung nicht. Wenn die Frist knapp wird, sagen wir Ihnen das deutlich — auch wenn die Antwort dann lautet, dass eine Klage der schnellere Weg ist.

Und wenn die Gegenseite einfach nicht reagiert?

Dann haben Sie eine dokumentierte, nachweislich zugestellte Aufforderung — die Grundlage für den nächsten Schritt. Geldforderungen bis € 75.000 laufen über das gerichtliche Mahnverfahren; bis € 15.000 ist das Bezirksgericht zuständig. Vor dem Bezirksgericht besteht ab € 5.000 Streitwert Anwaltspflicht.

Wir sagen Ihnen offen, was dieser Schritt kostet und ob er sich bei Ihrem Betrag rechnet. Manchmal lautet die ehrliche Antwort: eher nicht.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO — sie geht über die DSGVO hinaus und gilt zeitlich unbegrenzt. Verarbeitet wird ausschließlich, was zur Bearbeitung Ihres Falls nötig ist.

Diese Website setzt keine Cookies, bindet keine Analyse- oder Werbedienste ein und lädt keine externen Schriftarten. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was macht ihr nicht?

REGELRECHT. ist auf ein einziges Produkt zugeschnitten: das außergerichtliche Aufforderungsschreiben in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Nicht angeboten werden Strafverteidigung, Obsorge- und Scheidungsverfahren, Asyl- und Fremdenrecht, Insolvenzverfahren sowie laufende Gerichtsverfahren, in denen Sie bereits vertreten sind.

Passt Ihr Fall nicht, lehnen wir das Mandat ab und erstatten das Honorar vollständig. Wo möglich, nennen wir Ihnen die richtige Anlaufstelle, etwa Arbeiterkammer, Mietervereinigung oder die zuständige Schlichtungsstelle.

Bereit?

Aus „wir melden uns"
wird ein Datum.

Anwaltlich geprüft. Auf Ihren Fall und auf österreichisches Recht zugeschnitten. € 189 pauschal, inkl. USt.

Fall starten — € 189
Einschreiben mit Rückschein Verschwiegenheitspflicht § 9 RAO 14 Tage Rücktrittsrecht Keine Cookies, keine Tracker